Informationen zum Umgang mit Interessenkonflikten

Interessenkonflikte lassen sich bei einer Privatbank, die für ihre Kunden unter anderem eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen erbringt und Unternehmen finanziert und berät, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten.
Solche Interessenkonflikte können sich beispielsweise ergeben zwischen unserer Bank, anderen Unternehmen unserer Gruppe, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben

  • in der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung aus dem eigenen (Umsatz-) Interesse der Bank am Absatz von Finanzinstrumenten, insbesondere konzerneigener Produkte;
  • bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs-/ Vertriebsfolgeprovisionen/geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen;
  • durch eine erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern;
  • bei der Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler;
  • aus anderen Geschäftstätigkeiten unseres Hauses, insbesondere dem Interesse der Bank an Eigenhandelsgewinnen und am Absatz eigen emittierter Wertpapiere;
  • aus Beziehungen unseres Hauses mit Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen, bei Kooperationen;
  • bei der Erstellung von Finanzanalysen über Wertpapiere, die Kunden zum Erwerb angeboten werden;
  • durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;
  • aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder
  • bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten.
    Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel die Beratung, Auftragsausführung, die Vermögensverwaltung oder Finanzanalyse beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses.
    In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Stelle tätig, der die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten obliegt. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen:
  • Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung (zum Beispiel: Genehmigungsverfahren für neue Produkte, Investmentauswahlprozess in der Vermögensverwaltung);
  • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;
  • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung;
  • Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient;
  • Führung einer Sperrliste, um möglichen Interessenkonflikten durch Geschäfts- oder Beratungsverbote oder ein Verbot von Finanzanalysen zu begegnen;
  • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können;
  • Schulungen unserer Mitarbeiter;
  • Nicht vermeidbare Interessenkonflikte legen wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen.

Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen:
Beim Vertrieb von Wertpapieren erhalten wir in der Regel Zuwendungen von Fondsgesellschaften und Wertpapieremissionshäusern. Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen, die von Fondsgesellschaften aus den von ihnen vereinnahmten Verwaltungsgebühren an uns gezahlt werden sowie Vertriebsprovisionen, die von Wertpapieremittenten in der Form von Platzierungsprovisionen, entsprechenden Abschlägen auf den Emissionspreis (Discount/Rabatt) und Vertriebsfolgeprovisionen geleistet werden. Den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen legen wir unseren Kunden offen. Einzelheiten hierzu werden wir Ihnen auf Nachfrage mitteilen.

Ausgabeaufschläge vereinnahmen wir selbst, soweit wir sie beim Verkauf von Investmentanteilen oder anderen Wertpapieren erhalten. Die Vereinnahmung dieser Zahlungen und Zuwendungen bzw. sonstiger Anreize dient der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten.

In der Vermögensverwaltung haben unsere Kunden die Verwaltung und damit auch die Entscheidung über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten auf ihren Vermögensverwalter delegiert. Damit treffen wir im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien die Entscheidungen über Käufe und Verkäufe, ohne zuvor die Zustimmung des Kunden einzuholen. Diese Konstellation kann einen bestehenden Interessenkonflikt verstärken. Den hieraus resultierenden Risiken begegnen wir durch geeignete organisatorische Maßnahmen, insbesondere einen am Kundeninteresse ausgerichteten Investmentauswahlprozess. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass bei der Auswahl der Investmentfonds die Ergebnisse der Fonds, die Kontinuität des Managements und die Übereinstimmung mit den Anlagezielen im Vordergrund stehen. Unabhängig davon legen wir unseren Kunden vor Abschluss einer Vermögensverwaltung die Größenordnung der Zuwendungen offen.

Schließlich erhalten wir von anderen Dienstleistern im Zusammenhang mit unserem Wertpapiergeschäft unentgeltliche Zuwendungen wie Finanzanalysen oder sonstiges Informationsmaterial, Schulungen und zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und -verbreitungssysteme.

Die Entgegennahme derartiger Zuwendungsleistungen steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ihnen gegenüber erbrachten Dienstleistungen; wir nutzen diese Zuwendungen dazu, unsere Dienstleistungen in der von Ihnen beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern.

An vertraglich gebundene oder unabhängige Vermittler, die uns mit oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden oder einzelne Geschäfte zuführen, zahlen wir zum Teil erfolgsbezogene Provisionen und Fixentgelte. Darüber hinaus können gebundene Vermittler auch von Dritten, insbesondere Fondsgesellschaften und Wertpapieremissionshäusern, neben den von uns gezahlten Handelsvertreterprovisionen unmittelbar Zuwendungen erhalten.
Auch in von uns erstellten oder verbreiteten Finanzanalysen informieren wir über relevante potenzielle Interessenkonflikte.

Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen Grundsätzen zur Verfügung stellen.

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